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Meilenstein der Anwalts-PR, ING-DiBa-Mitarbeitermagazin „Du“, Snapchat.

1. Laut Berichten diverser Medien gab es nun die „erste Abmahnung“ für einen über Facebook geteilten Link. Stefan Niggemeier fasst den Fall noch einmal kurz zusammen: „Die Inhaberin einer Fahrschule muss mehrere Hundert Euro zahlen, nur weil sie auf Bild.de einmal auf „Teilen“ geklickt hat. Die Share-Funktion von Facebook übernahm nämlich ein Vorschaubild ohne den Hinweis auf dessen Fotografen. Der mahnte sie ab.“ Fakt ist: In der Sache gibt es weder Klage noch Urteil, aber eine außergerichtliche Einigung. Wie die Medien darüber berichteten und damit zum PR-Erfolg der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke beitrugen, legt Niggemeier in seinem Artikel dar.
stefan-niggemeier.de >>

2. Die Kommunikationsverantwortlichen der ING-DiBa und ihre Dienstleister Corps Publishing Services haben ein neues Mitarbeitermagazin auf den Weg gebracht. „Du“ ist originell, unverkrampft und mutig, findet Rupert Sommer, der das Heft genauer unter die Lupe genommen hat.
prreport.de >>

3. Das Potenzial und die Zielgruppe von Snapchat bieten Unternehmen neue Kommunikationswege, meint Irina Sinner. In ihrem Beitrag stellt sie die App vor und gibt Tipps für den Einstieg.
socialmedia-institute.com >>

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